DROGEN MPU
Ablauf, Abstinenz, Vorbereitung
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihre Drogen MPU. Brauche ich 6, 12 oder 15 Monate Abstinenz? Kann ich ohne Abstinenz bestehen? Wie bereite ich mich vor? Jetzt richtig informieren und direkt bestehen!
Letztendlich müssen Sie überzeugend darlegen können, dass Sie wieder geeignet sind, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Es sollte keine Gefahr mehr bestehen, dass Sie in Zukunft unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug steuern oder Drogen konsumieren. Sie müssen daher drogenfrei leben. Ein drogenfreies Leben ist eine wichtige Voraussetzung für die allermeisten erfolgreichen Drogen MPUs. Es gibt Sonderfälle (siehe weiter unten!)
In einer kostenlosen MPU-Erstberatung können wir Ihren Einzelfall besprechen und Sie bekommen von uns anschließend eine professionelle Einschätzung und wir werden Ihnen Ihren Weg mit allen notwendigen Schritten durch die MPU aufzeigen.
Wer muss sich einer Drogen MPU unterziehen?
Eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung kann bei allen Drogendelikten und Drogenproblematiken von den Führerscheinstellen angeordnet werden. Wenn Sie beispielsweise unter Drogeneinfluss am motorisierten Straßenverkehr teilgenommen haben (bspw. unter Amphetamin, Cannabis, Heroin oder Kokain). Unter den Drogen MPUs ist die häufigste jedoch eine MPU wegen Cannabiskonsum. Bei Cannabis liegt der Grenzwert für THC seit April 2024 aufgrund des Cannabis-gesetzes bei 3,5 ng/ml. Jedes Bundesland hat eine eigene Vorgehensweise, wie die Fahrerlaubnisbehörden des jeweiligen Bundeslandes entscheiden, ob jemand wegen Cannabis eine MPU machen muss oder nicht. In fast allen Bundesländern gibt es aber den Mindestkonsens, der besagt, daß man eine MPU machen muß, wenn man zweimal mit mehr als 3,5 ng/ml oder wenn man einmal mit mindestens 18 ng/ml im Straßenverkehr auffällig geworden ist.
Anders als bei Alkohol oder Cannabis kann eine MPU auch angeordnet werden, wenn Sie beispielsweise nach einem Besuch in einem Club mit illegalen Drogen oder Substanzen erwischt wurden und recht sicher ist, dass Sie diese konsumiert haben. Eine MPU wegen Drogenbesitz ist daher möglich.
Im Bußgeldkatalog sind die Strafen bei einer Fahrt unter Drogeneinfluss wie folgt definiert:
Beim ersten Verstoß wegen Drogen:
500 Euro Bußgeld
2 Punkte sowie
1 Monat Fahrverbot
Beim zweiten Verstoß wegen Drogen:
· 1.000 Euro Bußgeld
· 2 Punkte sowie
· 3 Monate Fahrverbot
Beim dritten Verstoß wegen Drogen:
· 1.500 Euro Bußgeld
· 2 Punkte sowie
· 3 Monate Fahrverbot
Bußgelder und MPU sind unabhängig voneinander - VORSICHT!!!!
Eine MPU wird unabhängig von den Bußgeldern von den Führerscheinstellen angeordnet. In unseren Beratungen erleben wir es immer wieder, dass Betroffene sehr irritiert darüber sind, dass die zuständige Führerscheinstelle erst viele Monate nach dem Fahrverbot eine MPU anordnet. Viele Betroffene sind überzeugt davon, dass die Angelegenheit mit dem Bezahlen des Bußgeldes und dem Fahrverbot erledigt sei. Über die Anordnung der MPU sind viele dann regelrecht “geschockt”, weil plötzlich ein Führerscheinverlust droht. Die Führerscheinstellen geben dann meist eine Frist von 2 bis 3 Monaten zur Vorlage eines positiven Gutachtens. Andernfalls droht der Führerscheinentzug. Meist bleibt dann nicht genug Zeit, um den erforderlichen Abstinenznachweis zu erbringen, um eine Drogen MPU zu bestehen. Es ist daher empfehlenswert, direkt nach dem Verstoß ein Abstinenzkontrollprogramm zu beginnen oder sich seine Haare wachsen zu lassen, so dass man gegebenenfalls eine oder zwei Haarproben abgeben kann, um seine Drogenfreiheit zu belegen.
Sind Abstinenznachweise für eine positive Drogen MPU erforderlich?
Wurde Ihr Führerschein wegen Drogenkonsum entzogen, müssen Sie für ein positives Gutachten in den allermeisten Fällen eine Drogenabstinenz von 6,12, oder 15 Monaten nachweisen. Sie können Ihre Drogenfreiheit durch entsprechende Urinscreenings oder Haaranalysen belegen. Je nach Drogenkonsummuster mindestens 6 Monate, in vielen Fällen sind 12 und seit 2023 sogar 15 Monate erforderlich. Der Nachweis Ihrer Drogenabstinenz ist für ein positives Gutachten zwingend erforderlich und kann nicht umgangen werden. Außer neuerdings aufgrund der Legalisierung von Cannabis analog zum kontrollierten Trinken bei Alkohol mit dem „kontrollierten Kiffen“ (siehe unten).
Wie lange der Betroffene bereits drogenfrei leben muss, um ein positives Ergebnis zu erzielen, hängt vom individuellen Konsumverhalten der Vergangenheit sowie vielen weiteren Faktoren ab und davon, welche Drogen konsumiert wurden. Liegt eine fortgeschrittene Drogenproblematik (D2) oder sogar eine Abhängigkeit (D1) vor, sollten je nach Fall und Aufarbeitung/Therapie12-15 Monate Abstinenz nachgewiesen werden. Liegt “lediglich” eine Drogengefährdung (D3) vor (z. B. gelegentlicher Ecstasykonsum) reichen oft 6 Monate Drogenabstinenz aus, in einigen Fällen sind in der D3 aber auch 12 Monate belegte Drogenabstinenz erforderlich.
Neue Leitlinien - Sonderfälle
Die neuen Leitlinien lassen auch Sonderfälle zu. Beispielsweise ist es nun möglich, unter bestimmten Umständen bei vorliegendem gelegentlichen Konsum von Amphetaminen D3 (Drogengefährdung) eingestuft zu werden, was bedeutet, dass keine 12 oder 15 Monate Abstinenz nachgewiesen werden müssen, sondern nur 6 Monate.
Wie viele Screenings Sie durchführen sollten und wie lange der Abstinenzzeitraum sein muss, sollten Sie im Vorfeld Ihrer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung klären.
Cannabis MPU ohne Abstinenz
Liegt bei Ihnen nur sehr gelegentlicher Cannabiskonsum vor, so war auch schon vor der Cannabis Legalisierung kein Abstinenznachweis nötig. Aufgrund der Cannabis Legalisierung gilt dies nun auch für regelmäßige Konsumenten, es gelten aber analoge Voraussetzungen wie beim Alkohol für das „kontrollierte Trinken“.
Es gibt in den Beurteilungskriterien die sog. Hypothese D4, die besagt:
„Eine Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von THC kann auch bei gegebenenfalls fortbestehendem gelegentlichen Konsum von Cannabis zuverlässig vermieden werden.“ Das bedeutet, daß Sie in der Lage sind „kontrolliert zu kiffen“. Aufgrund der Legalisierung von Cannabis wird nun auch bei regelmäßigem Cannabiskonsum das Trennvermögen von Konsum und Teilnahme am Strassenverkehr geprüft. Ob die Hypothese D4 bei Ihnen angewendet werden kann, prüfen wir gerne in einer kostenlosen Erstberatung. Ein zweiter Sonderfall ist medizinisches Cannabis, also wenn Sie Cannabis aus medizinischen Gründen auf Rezept erhalten.
Wo kann ich meine Drogenabstinenz nachweisen?
Sie können bei jeder anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung Drogenabstinenz nachweisen bzw. an einem Abstinenzkontrollprogramm gemäß CTU-Kriterien teilnehmen. Darüber hinaus gibt es diverse freie Labore, die kostengünstiger sind. Wir beraten Sie gerne, wo Sie Ihre Abstinenz durchführen sollten.
In einer kostenlosen MPU-Erstberatung können wir Ihren Einzelfall besprechen und Sie bekommen von uns anschließend eine professionelle Einschätzung und wir werden Ihnen Ihren Weg mit allen notwendigen Schritten durch die MPU aufzeigen.
Wie läuft eine MPU wegen Drogen ab?
Sie müssen den Gutachter davon überzeugen, dass Sie wieder geeignet sind, am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen. Sie sollten nachvollziehbar darlegen, dass Sie nicht erneut unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führen werden. Eine MPU besteht aus drei Teilen:
1. Medizinische Untersuchung
Im medizinischen Teil der Untersuchung wird Ihr Gesundheitszustand untersucht. Sind Ihnen Erkrankungen bekannt, sollten Sie sich im Vorfeld Ihrer Medizinisch-Psychologische Untersuchung erkundigen, ob die bekannte Erkrankung Ihre Fahreignung negativ beeinflussen könnte. Die Einnahme von Medikamenten wird ebenfalls abgefragt. Der Arzt wird mit Ihnen Ihren Drogenkonsum besprechen. Sie sollten sich im Vorfeld Ihrer MPU Gedanken über Ihren früheren Drogenkonsum gemacht haben. So können Sie es vermeiden, beim Psychologen und Arzt unterschiedliche Angaben zu Ihrem Drogenkonsum zu machen.
2. Reaktions- und Leistungstests
Mit den computerbasierten Leistungstests werden Ihr Reaktions- und Konzentrationsvermögen und Ihre Belastbarkeit überprüft. Die Tests stellen für die meisten Betroffenen kein Problem dar. Die Leistungstests sind erforderlich, um sicherzustellen, dass Sie alle Voraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges erfüllen. Wenn Sie die Reaktions- und Leistungstests nicht bestehen sollten, sind Sie nicht automatisch durchgefallen. Es gibt noch die Möglichkeit, durch eine Fahrverhaltensbeobachtung festzustellen, ob Sie die Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Fahrzeuges erfüllen. Hierzu müssen Sie mit einem Gutachter und einem Fahrlehrer eine festgelegte Strecke im Straßenverkehr abfahren.
3. Psychologisches Untersuchungsgespräch
Die entscheidende Hürde der MPU ist das psychologische Gespräch, vor dem viele Betroffene zu Recht großen Respekt haben. Das Gespräch beim psychologischen Gutachter ist ausführlich und kann recht intim werden, worauf viele Betroffene (ohne Vorbereitung) nicht eingestellt sind. In diesem Teil der Untersuchung werden Sie detailliert zu den Hintergründen und Ursachen der aktenkundigen Delikte befragt. Es ist wichtig, dass Sie nachvollziehbar darlegen können, dass ein Umdenken stattgefunden hat und dass eine positive Veränderung zum früheren Verhalten vorliegt und stabil ist. Jeder Betroffene sollte sich intensiv damit auseinandergesetzt haben, warum er in der Vergangenheit Drogen konsumiert hat und wie es zu dem Fehlverhalten im Straßenverkehr kommen konnte und welche Strategien er hat, um ein Rückfall in alte Verhaltensmuster bestmöglich zu vermeiden.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß man sich mit einem Verkehrspsychologen gemeinsam vorbereiten muss, um die MPU bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, in der auch Verkehrspsychologen das Prüfungsgespräch führen, bestehen zu können.