MPU wegen Straftaten

Sie haben Ihre Strafe bereits verbüßt und nun unerwartet von Ihrer Führerscheinstelle eine Anordnung zu einer Mediznisch-Psychologischen-Untersuchung wegen Straftaten erhalten? Viele Betroffene denken, dass eine MPU wegen Straftaten kein Problem darstellt und problemlos zu meistern sei, da man ja nicht mit Drogen oder Alkohol aufgefallen ist. Das ist aber nicht der Fall!  Eine MPU wegen Straftaten ist ebenso eine Herausforderung, wie jede andere MPU-Fragestellung. 

Kostenlose MPU-Erstberatung

In einer kostenlosen MPU-Erstberatung können Sie Ihre Straftaten MPU mit einem Verkehrspsychologen besprechen. Sie bekommen von uns abschließend eine professionelle Einschätzung zu Ihrem Einzelfall und wir werden Ihnen Ihren Weg mit allen notwendigen Schritten durch die MPU aufzeigen. 

Gründe für eine MPU wegen Straftaten

Der Führerscheinentzug wegen Straftaten führt zwangsläufig zu einer MPU-Anordnung.

Bei Folgenden Straftaten folgt eine MPU:

·       Fahrerflucht

·       Fahren ohne Fahrerlaubnis

·       Erhebliche Straßenverkehrsgefährdung (unerlaubtes Autorennen)

·       Nötigung im Straßenverkehr

·       Urkundenfälschung (z. B. das Manipulieren von Autokennzeichen)

·       Fahrlässige Körperverletzung

·       Fahrlässige Tötung

Darüber hinaus können Straftaten, die außerhalb des Straßenverkehrs verübt wurden, ebenfalls zu einer MPU führen. Das ist jedoch den meisten Menschen überhaupt nicht bekannt. Bei Prozessen wegen Aggressionsstraftaten wird die Führerscheinstelle vom Gericht über die Straftat informiert. Die Führerscheinstelle kann dann unabhängig und absolut eigenständig Zweifel an der Fahreignung des Straftäters feststellen und eine MPU anordnen. Sehr häufig müssen Betroffene auch nach einer verbüßten Haftstrafe oder verhängter Bewährungsstrafe sich einer MPU unterziehen.

Die Logik, die dahintersteht ist, dass der Gesetzgeber annimmt, dass Straftäter sich zukünftig unter Umständen verkehrsgefährdend im Straßenverkehr verhalten könnten. Die Annahme wird von behördlicher Seite mit dem erkennbaren Aggressionspotenzial sowie dem mangelnden Rechtsbewusstsein begründet. Und mit der möglichen Neigung des Straftäters, in provokanten Situationen, die er vielleicht noch nicht einmal zu verantworten hat, außer Kontrolle zu geraten (mangelnde Impulskontrolle). Die Führerscheinstelle prüft in der Regel sehr sorgfältig eine MPU-Anordnung und entscheidet nicht einfach willkürlich.

Kostenlose MPU-Erstberatung

In einer kostenlosen MPU-Erstberatung können Sie Ihre Straftaten MPU mit einem Verkehrspsychologen besprechen. Sie bekommen von uns abschließend eine professionelle Einschätzung zu Ihrem Einzelfall und wir werden Ihnen Ihren Weg mit allen notwendigen Schritten durch die MPU aufzeigen.